Gefahrtragung Die Gefahr bestimmt, ist das Risiko des zufälligen Untergangs oder der wesentlichen Verschlechterung der Sache. Gefahrtragung kann man nur verstehen, wenn man Art. 119 i.V.m. Art. 185 OR anschaut. Zufällig heisst, dass keine der Parteien den Untergang zu