Gemeingefährliche Delikte Strafrecht # 14

Gemeingefährliche Delikte   Gemeingefährliche Delikte sind in der Lage Naturkräfte von unberechenbarer Wirkung zu entfesseln, also wenn ein unkontrollierbares Risiko geschaffen wird. Geschützt werden die Rechtsgüter Leib, Leben, Eigentum, Vermögen durch diese konkreten Gefährdungsdelikte.   Übersicht Brandstiftung Explosions- und Sprengstoffdelikte