Eingetragene Partnerschaft und Nichteheliche Lebensgemeinschaft Familienrecht #9

Eingetragene Partnerschaft und Nichteheliche Lebensgemeinschaft (Konkubinat)   Eingetragene Partnerschaft und nichteheliche Lebensgemeinschaft (Konkubinat) sind Möglichkeiten des Zusammenlebens, ohne verheiratet zu sein. Die eingetragene Partnerschaft ist für homosexuelle Paare möglich.   Eingetragene Partnerschaft Das am 01.01.2007 in Kraft getretene Partnerschaftsgesetz schafft

Wirkung des Kindesverhältnisses Familienrecht #2

Wirkung des Kindesverhältnisses   Ein entstandenes Kindesverhältnis zwischen Eltern und Kind hat verschiedene Auswirkungen: Elterliche Sorge, Obhut, persönlicher Verkehr, sowie Unterhaltspflichten und weitere Wirkungen.   Elterliche Sorge, Obhut, persönlicher Verkehr Grundvoraussetzung, dass jemand elterliche Sorge, Obhut oder persönlicher Verkehr mit