Entziehung und Schädigung absoluter Rechte Entziehung und Schädigung absoluter Rechte ist eine Unterkategorie der Vermögensdelikte, welche als Oberbegriff alle Delikte, die Eigentum oder Vermögen einer anderen Person schützen, beinhalten. In Art. 137-160 StGB sind sie geregelt. Zur Übersicht werden