Delikte gegen die Familie Der 6. Titel des StGB, also die Art. 213-220 enthält die Delikte gegen die Familie. Die Familie als Institut wird dabei geschützt. Übersicht Art. 213 Inzest Art. 215 Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft Art.
Delikte gegen die Familie Der 6. Titel des StGB, also die Art. 213-220 enthält die Delikte gegen die Familie. Die Familie als Institut wird dabei geschützt. Übersicht Art. 213 Inzest Art. 215 Mehrfache Ehe oder eingetragene Partnerschaft Art.