Korruptionsdelikte Der 19. Titel des StGB, also die Art. 322ter-322decies befassen sich mit den verschiedenen Formen der Korruptionsdelikte. Geschütztes Rechtsgut ist der Schutz der Objektivität und Sachlichkeit der Behörden. Grds. muss man bei den Korruptionsdelikten unterscheiden zwischen «Intraneus» und