Der Tatbestand – vorsätzliche vollendetes Erfolgsdelikt Dies ist nur der Tatbestand des vorsätzlich vollendeten Erfolgsdeliktes als Prüfschema. Rechtswidrigkeit, Schuld und sonstige Strafbarkeitsvoraussetzungen werden in zukünftigen Zusammenfassungen behandelt. Tatbestand Objektiver Tatbestand (was gesehen wurde) rechtlich relevante Tathandlung (Was der Täter