Eheschutz 171-179 ZGB Eheschutzmassnahmen haben die Versöhnung der Ehegatten zum Ziel. Sie wollen vermeiden, dass Schwierigkeiten in Zukunft erheblicher werden und es zur Scheidung kommt. Eheschutz wird gewährleistet durch Beratung, Ermahnung und Vermittlung. Es können aber auch Massnahmen angeordnet