Verwandtschaft Im 9. Teil des ZGB (328-348 ZGB) wird die Familiengemeinschaft (Verwandtschaft), d.h. die erweiterte Familie geregelt. Darin enthalten sind die drei Abschnitte die Unterstützungspflicht für Verwandte, die Die Hausgewalt mit dem Familienhaupt und zuletzt die Familienstiftung. Die Regelungen