Staats- und Beamtenhaftung Staats- und Beamtenhaftung bedeutet, dass der Staat, Beamte oder beide zusammen für Schäden aufkommen müssen, die durch dienstliche Ausübung entstanden sind. Definitionen Haftungssubjekt Haftungssubjekt ist der, der bezahlen muss (Staat/ Beamter) Staatshaftung Das Einstehen des