Stellvertretung, Vollmacht und falsus procurator Begrifflichkeiten Vertretungsmacht= Vollmacht, Vertretener = Vollmachtgeber, Vertreter = Bevollmächtigter Abgrenzung Stellvertreter / Hilfsperson / Boote Stellvertreter: eigene WE, Vertragsschluss möglich (unternehmen rechtliche Handlungen) Hilfsperson: keine eigene WE, kein Vertragsschluss möglich (unternehmen Realakte)