Abgrenzung Kaufvertrag andere Veräusserungsverträge Abgrenzung Kaufvertrag zum Werkvertrag Art. 363ff. Werkvertrag: z.B. Auto in Reparatur bringen, Software herstellen lassen, Spezialanfertigung einer Maschine. Bedeutung der Abgrenzung vor allem wegen unterschiedlicher Regelungen der: Gefahrtragung OR 185/376 Mängelgewährleistung OR 197 ff./368 ff.