Schuldnerverzug – Spätleistung Art. 102 ff. OR Fälligkeit ist der Zeitpunkt, in dem der Schuldner leisten muss und der Gläubiger die Leistung fordern kann. Ist die Fälligkeit nicht vertraglich abgemacht, wird sie von Art. 75 OR geregelt. Mahnung
Leistungsstörungen Unmöglichkeit OR AT # 11
Leistungsstörungen Unmöglichkeit 3 Möglichkeiten von Leistungsstörungen 3 Arten der unmöglichen Leistung bei Stückschulden Anfänglich = vor Vertragsschluss Objektiv = für jeden Mensch unmöglich Geldleistungen sind nie unmöglich. Da gilt der Grundsatz: «Geld hat man zu haben.»