Scheidung und Ehetrennung 111-134 ZGB Die Scheidung beendet die Ehe, sie erfolgt, weil die Lebensgemeinschaft aus einem wichtigen Grund nicht mehr fortgesetzt werden soll. Es braucht kein Verschulden eines Ehegatten Scheidungsvoraussetzungen Scheidungsgründe 111, 112 ZGB: Scheidung auf