Wohnsitz Wohnsitz ist ein wichtiges Zuteilungskriterium: Bei gewisse Fragen wird man nach Wohnsitz eingeteilt. Der Wohnsitz ist Anknüpfungspunkt für z.B. Gerichtsstand (Art. 23 ZPO), Kinderschutzmassnahmen (Art. 315 ZPO) oder auch das IPRG knüpft teilweise daran an. Legaldefinition Wohnsitz