Formen von Schuldnermehrheit Falls mehrere Schuldner einem Gläubiger eine Leistung schuldig sind, unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Formen von Schuldnermehrheit: Teilschuld, gemeinschaftliche Schuld und Solidarschuld. Teilschuld (ungeregelt) Beide Schuldner nur anteilig zur Leistung verpflichtet. Gläubiger hat 2 unabhängige Ansprüche.