Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe Die Rechtswidrigkeit wird grds. durch die Tatbestandsmässigkeit indiziert. Grundsätzlich ist eine Rechtsgutsverletzung eines anderen rechtswidrig, passiert sie aber beispielsweise in einer Notwehrsituation (Art. 15 StGB) oder Notstandsituation (Art.17 StGB), kann sie gerechtfertigt sein. Ausserstrafliche- und