Körperverletzungsdelikte Körperverletzungsdelikte werden in Art. 122-Art. 126 behandelt. Es werden Tätlichkeiten, einfache- und schwere Körperverletzungen unterschieden. Übersicht Art. 126 Tätlichkeit Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 Einfache Körperverletzung Art. 122 Schwere Körperverletzung Ärztlicher Heileingriff Art. 124 Verstümmelung weiblicher
Tötungsdelikte Strafrecht # 1
Tötungsdelikte aus Strafrecht BT Die Tötungsdelikte aus dem Strafrecht BT reichen von Art. 111 vorsätzliche Tötung bis zur Art. 119 wo es um den straflosen Schwangerschaftsabbruch geht. Es gibt drei Meinungen zur Frage, wann das Leben beginnt: Beginn der