Die verschiedenen Deliktsformen
In der Schweiz unterscheidet man verschiedene Deliktsformen. Im Folgenden wird erklärt, wie Delikte eingeordnet werden können.
Das Prüfschema zum Straftataufbau grob
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- ggf. weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen
Typen des strafrechtlichen Delikts
Die hier genannten Beispiele sind immer in zweier-Gruppen aufgeteilt, das obere Bsp. Ist immer das «normale» Delikt und das untere die Abweichung davon.
- Allgemeindelikt = Jeder kann dieses Delikt begehen (Art. 111 Vorsätzliche Tötung)
- Sonderdelikt = Nur von bestimmtem Täter möglich (Art. 311 Meuterei von Gefangenen)
- Handlungsdelikt = Delikt durch aktives tun herbeigeführt
- Unterlassungsdelikt = Nichts tun obwohl man etwas hätte tun müssen.
- Erfolgsdelikt = Tat mit Erfolg, der eintreten muss (Art. 111 Vorsätzliche Tötung) sonst versuchte Tötung zwar auch strafbar aber nicht unter Art.111.
- Tätigkeitsdelikt = Tat egal ob Erfolg eintritt oder nicht (Fahren im angetrunkenen Zustand)
- Verletzungsdelikt = Schädigung eines Rechtsgutes mit Erfolg, der eintritt
- Gefährdungsdelikte = Gefährliche Handlungen, kein Erfolg (Kurven schneiden, Leute abdrängen/ ausbremsen)
- Zustandsdelikt = erreicht bei Eintreten eines Erfolges
- Dauerdelikt = Aufrechterhaltung eines rechtswidrigen Zustandes
Die Verschiedenen Deliktsformen
Vorsatz |
Fahrlässigkeit |
Aktives Tun |
Unterlassen |
Vollendet |
Versuch |
6 logisch sinnvolle Varianten
- Vorsatz, aktives Tun, vollendet
- Vorsatz, aktives Tun, Versuch
- Vorsatz, Unterlassen, vollendet
- Vorsatz, Unterlassen, Versuch
- Fahrlässigkeit, aktives Tun, vollendet
- Fahrlässigkeit, aktives Tun, Versuch – (macht keinen Sinn: Für Versuch braucht es Vorsatz)
- Fahrlässigkeit, Unterlassen, vollendet
- Fahrlässigkeit, Unterlassen, Versuch – (macht keinen Sinn: Für Versuch braucht es Vorsatz)
Die verschiedenen Deliktsformen Strafrecht # 4