Einleitungsvorschriften des ZGB
ZGB Strukturierung Überblick
- Einleitung
- 1. Teil: Personenrecht
- 2. Teil: Familienrecht
- 3. Teil: Erbrecht
- 4. Teil: Sachenrecht
- 5. Teil OR
Einleitung (Art. 1-9 ZGB)
– Regeln über die Rechtsanwendung: Art. 1 und 4 ZGB
– Regeln über die Rechtsausübung: Art. 2 ZGB
– Regeln über den Beweis: Art. 3, 8 und 9 ZGB
– Verhältnis ZGB/OR zu kantonalem Recht, Art. 5 und 6 ZGB
– Erweiterter Anwendungsbereich des OR AT, Art. 7 ZGB
Gesetzeslücken und Lückenfüllung durch Richter (modo legislatoris)
Ist das Gesetz nicht ganz klar, muss man es auslegen (Ermittlung des Sinngehalts des Rechts)
Auslegungsmethoden:
- Grammatikalische Auslegung – Wortlaut (Startpunkt)
- Teleologische Auslegung – Was ist der Zweck des Gesetzes?
- Systematische Auslegung – In Bezug zu anderen ähnlichen
- Historische Auslegung – Entstehungsgeschichte, Gründe für die Entstehung
Ist Gesetzesauslegung nicht möglich so entscheidet das Gericht nach Gewohnheitsrecht. Gibt es kein Gewohnheitsrecht dann entscheidet das Gericht so, als ob es Gesetzgeber wäre, welcher ein neues Gesetz entwerfen könnte (modo legislatoris).
Die Normen aus dem OR AT gelten fürs gesamte Privatrecht also auch fürs ZGB.
Einleitungsvorschriften des ZGB OR AT # 2
Hallo zusammen, ich finde eure Seite richtig gut gemacht und es hilft einem enorm einen ersten Überblick über ein Rechtsgebiet zu erhalten. Wären denn beispielsweise noch PDF-Dokumente vorhanden, die alle Theorieteile enthalten? Dies wäre noch praktischer. LG, Nemanja
Hallo Nemanja, danke für deine Nachricht 🙂
Wir selbst habe nur die Materialien, die wir hochgeladen haben, evt. findest du aber etwas auf uniboard.ch, das dir weiterhilft.
Ich vermute du hast unsere Definitionen und Prüfungsschemata auf der Seite gefunden. Dort hast du eine andere Herangehensweise an die Materie…