Einleitungsvorschriften des ZGB

 

ZGB Strukturierung Überblick

  • Einleitung
  • 1. Teil: Personenrecht
  • 2. Teil: Familienrecht
  • 3. Teil: Erbrecht
  • 4. Teil: Sachenrecht
  • 5. Teil OR

Einleitung (Art. 1-9 ZGB)

– Regeln über die Rechtsanwendung: Art. 1 und 4 ZGB
– Regeln über die Rechtsausübung: Art. 2 ZGB
– Regeln über den Beweis: Art. 3, 8 und 9 ZGB
– Verhältnis ZGB/OR zu kantonalem Recht, Art. 5 und 6 ZGB
– Erweiterter Anwendungsbereich des OR AT, Art. 7 ZGB

 

Gesetzeslücken und Lückenfüllung durch Richter (modo legislatoris)

Ist das Gesetz nicht ganz klar, muss man es auslegen (Ermittlung des Sinngehalts des Rechts)

Auslegungsmethoden:

  • Grammatikalische Auslegung – Wortlaut (Startpunkt)
  • Teleologische Auslegung – Was ist der Zweck des Gesetzes?
  • Systematische Auslegung – In Bezug zu anderen ähnlichen
  • Historische Auslegung – Entstehungsgeschichte, Gründe für die Entstehung

Ist Gesetzesauslegung nicht möglich so entscheidet das Gericht nach Gewohnheitsrecht. Gibt es kein Gewohnheitsrecht dann entscheidet das Gericht so, als ob es Gesetzgeber wäre, welcher ein neues Gesetz entwerfen könnte (modo legislatoris).

Die Normen aus dem OR AT gelten fürs gesamte Privatrecht also auch fürs ZGB.

 

Einleitungsvorschriften des ZGB OR AT # 2
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2 Kommentare zu „Einleitungsvorschriften des ZGB OR AT # 2

  • 21/10/2022 um 11:29 Uhr
    Permalink

    Hallo zusammen, ich finde eure Seite richtig gut gemacht und es hilft einem enorm einen ersten Überblick über ein Rechtsgebiet zu erhalten. Wären denn beispielsweise noch PDF-Dokumente vorhanden, die alle Theorieteile enthalten? Dies wäre noch praktischer. LG, Nemanja

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    • 10/11/2022 um 14:02 Uhr
      Permalink

      Hallo Nemanja, danke für deine Nachricht 🙂
      Wir selbst habe nur die Materialien, die wir hochgeladen haben, evt. findest du aber etwas auf uniboard.ch, das dir weiterhilft.
      Ich vermute du hast unsere Definitionen und Prüfungsschemata auf der Seite gefunden. Dort hast du eine andere Herangehensweise an die Materie…

      Antworten

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