Schuld Es handelt sich um ein allgemeines Schema der Schuld. Entschuldbarer Notstand und Notwehrexzess sind die Entschuldigungsgründe, die am häufigsten zu prüfen sind. Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Schuldfähigkeit Psychosen Schwachsinn Alkohol > 3‰ A.L.I.C. (Art. 19 Abs. 4 StGB) Vorsätzliche
Schuld und Entschuldigungsgründe Strafrecht # 7
Schuld und Entschuldigungsgründe Grundsätzlich geht man von der Schuldfähigkeit des Täters aus. Es kann allerdings auch sein, dass der Täter nicht schuldhaft handelt, wenn er nicht schuldfähig/ einsichtsfähig (Art. 19) ist, das Unrechtbewusstsein (Art. 21) nicht hatte, oder das