Schuld

 

Es handelt sich um ein allgemeines Schema der Schuld. Entschuldbarer Notstand und Notwehrexzess sind die Entschuldigungsgründe, die am häufigsten zu prüfen sind.

  1. Tatbestand
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    1. Schuldfähigkeit
      1. Psychosen
      2. Schwachsinn
      3. Alkohol > 3‰
        1. A.L.I.C. (Art. 19 Abs. 4 StGB)
          1. Vorsätzliche A.L.I.C
            • Der Täter hat den Zustand der Schuldunfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt
            • Der Täter hatte den Vorsatz, in diesem Zustand eine Straftat zu begehen.
          2. Fahrlässige A.L.I.C.
            • Der Täter berauscht sich vorsätzlich und erkennt fahrlässig nicht, dass er in diesem Zustand ein Delikt begehen könnte
            • Der Täter berauscht sich fahrlässig und erkennt fahrlässig nicht, dass er in diesem Zustand ein Delikt begehen könnte
            • Der Täter, der beabsichtigt ein Delikt zu begehen, berauscht sich fahrlässig
        2. Unrechtsbewusstsein
        3. Zumutbarkeit des normgemässen Verhaltens
          1. Entschuldbarer Notstand, Art. 18 StGB
          2. Notwehrexzess, Art. 16 StGB
Schuld Schema
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