Gehilfenschaft

 

Die Gehilfenschaft ist eine Form der Teilnahme. Für die Gehilfenschaft braucht es eine Haupttat, eine Hilfeleistung und den Doppelvorsatz.

  1.  Tatbestand
    1. Verübung eines Verbrechens oder Vergehens durch einen Haupttäter (mindestens Versuchsstadium)
    2. Hilfeleistung
      – Jeder kausale Beitrag, der die Tat fördert und ohne den sich die Tat änderst abgespielt hätte. 
      – Reine psychische Hilfeleistung reicht
    3. Vorsatz
      – Bzgl. der Verübung der Haupttat
      – Bzgl. der Hilfeleistung
    4. Zurechnung (nur bei Abstiftung)
    5. Verschiebung des Unrechtsgehalts wegen Art. 27 StGB
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
Gehilfenschaft, Art. 25 StGB Schema
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