Geschäftsführung ohne Auftrag Man teilt die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) bei den gesetzlichen Schuldverhältnissen ein. Der Geschäftsführer erfüllt ein Geschäft für den Geschäftsherrn, ohne dass er dafür beauftragt (rechtliche Befugnis) wurde. Einführung Fälle der ungefragten Hilfeleistung Fälle der