Delikte gegen den Geheim- und Privatbereich Art. 179 – 179novies sowie 186 StGB sind Delikte gegen den Geheim- und Privatbereich. Art. 179 schützt das Schriftgeheimnis. Art. 179bis – 179novies schützen die Privatsphäre vor unbefugter Ausforschung oder Überwachung. Art. 186