Eigentumsgarantie und Enteignungen Die Eigentumsgarantie ist in Art. 26 BV verankert. Die Eigentumsgarantie ist im Gesetz nur knapp geregelt. Sie wird unterteilt in die drei Teilgehalte: Institutsgarantie, Bestandesgarantie und Wertgarantie. Übersicht Träger der Eigentumsgarantie Die 4 Funktionen der