Art. 36 Prüfschema Grundrechtseinschränkung Gemäss Art. 36 BV kann eine Grundrechtseinschränkung gerechtfertigt werden, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllt.Zu beachten ist, dass gewisse Grundrechte (Eigentumsgarantie Art. 26, politische Rechte Art. 34) mit einem anderen Schema zu prüfen sind. Es wird