Mietvertrag (253-273c OR) Beim Mietvertrag wird eine Sache zeitweise zum Gebrauch überlassen gegen Entgelt. Der Mietvertrag ist ein synallagmatisches Dauerschuldverhältnis. Das Mietrecht ist ein soziales Recht. Der Mieter geniesst einen besseren Schutz als der Vermieter besonders bei Wohnungsmiete.