Formeller Teil – Subsidiäre Verfassungsbeschwerde Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist dann zu prüfen, wenn man von der BöA bei Ausnahmekatalog oder Streitwertgrenze rausfällt.Der Hauptunterschied zur BöA liegt beim Beschwerdegrund. Dort braucht es eine Verletzung verfassungsmässiger Rechte. 113 BGG – Subsidiarität–