Das Fahrlässigkeitsdelikt Es gibt kein versuchtes Fahrlässigkeitsdelikt, weil der Versuch, Vorsatz indiziert. Grundsätzlich ist im StGB immer nur Vorsatz strafbar, wenn Fahrlässigkeit strafbar sein soll, muss es ausdrücklich stehen direkt beim jeweiligen Art. Das ist allerdings die Ausnahme. (Art.