Leihe 305-318 OR Leihe ist der Überbegriff von Gebrauchsleihe und Darlehen. Leihe ist die unentgeltliche zeitweise Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Es ist ein Vertrag zwischen Verleiher und Entlehner. Gebrauchsleihe 305-311 OR Gem. 305 OR überlässt der Verleiher