Wirkung der Ehe 159-179 ZGB Die Eheliche Gemeinschaft 159 I ZGB Die Eheliche Gemeinschaft besteht aus den beiden Ehegatten, den minderjährigen gemeinsamen Kindern und allfälligen nichtgemeinsamen Kindern, die im gleichen Haushalt leben. Die Eheliche Gemeinschaft entsteht mit der Trauung