Auftrag Art. 394-406 OR In der zweiten Abteilung, beim 13. Titel des OR findet man den Auftrag (Mandat). Ein Auftrag ist ein zweiseitiger Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Mandant) und dem Beauftragten (Mandatar) über die Besorgung eines Geschäfts. Der «einfache