Mutmassliche Einwilligung Die mutmassliche Einwilligung unterscheidet sich von der Einwilligung dadurch, dass die Einwilligung des Opfers nicht eingeholt werden kann. Sie ist vor allem bei ärztlichen Eingriffen einschlägig. Tatbestand Rechtswidrigkeit Mutmassliche Einwilligung Nichteinholbarkeit der Einwilligung Verfügungsbefugnis des Rechtsgutsträgers Rechtsgutsträger
Einwilligung Schema
Einwilligung Die Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund und somit auf der Ebene der Rechtswidrigkeit zu prüfen. Als weiterer Grund gibt es auch die mutmassliche Einwilligung, wenn die Einwilligung nicht einholbar ist. Tatbestand Rechtswidrigkeit Erklärung der Einwilligung Vor der Tat Nach
Die Rechtswidrigkeit Strafrecht # 6
Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe Die Rechtswidrigkeit wird grds. durch die Tatbestandsmässigkeit indiziert. Grundsätzlich ist eine Rechtsgutsverletzung eines anderen rechtswidrig, passiert sie aber beispielsweise in einer Notwehrsituation (Art. 15 StGB) oder Notstandsituation (Art.17 StGB), kann sie gerechtfertigt sein. Ausserstrafliche- und