Mutmassliche Einwilligung Schema

Mutmassliche Einwilligung   Die mutmassliche Einwilligung unterscheidet sich von der Einwilligung dadurch, dass die Einwilligung des Opfers nicht eingeholt werden kann. Sie ist vor allem bei ärztlichen Eingriffen einschlägig. Tatbestand Rechtswidrigkeit Mutmassliche Einwilligung Nichteinholbarkeit der Einwilligung Verfügungsbefugnis des Rechtsgutsträgers Rechtsgutsträger

Die Rechtswidrigkeit Strafrecht # 6

Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe   Die Rechtswidrigkeit wird grds. durch die Tatbestandsmässigkeit indiziert. Grundsätzlich ist eine Rechtsgutsverletzung eines anderen rechtswidrig, passiert sie aber beispielsweise in einer Notwehrsituation (Art. 15 StGB) oder Notstandsituation (Art.17 StGB), kann sie gerechtfertigt sein.   Ausserstrafliche- und