Verwaltungsrechtliche Rechte und Pflichten Ein Verwaltungsrechtsverhältnis ist gegeben, wenn der Staat d.h. ein Verwaltungsrechtsträger und eine oder mehrere Privatpersonen verwaltungsrechtliche Rechte und Pflichten miteinander haben. Das blosse Bestehen von generell-abstrakten Rechtssätzen erzeugt noch kein Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger.