Willensmängel – Irrtum, Täuschung und Drohung Entspricht das Gesagte nicht dem wirklichen Willen liegen Willensmängel vor. Grundsätzlich werden Willenserklärungen mit dem Vertrauensprinzip ausgelegt. D.h. man versteht eine WE so, wie sie vom Empfänger in guten Treuen verstanden werden durfte