Art. 117, Fahrlässige Tötung Hier ist das Schema der fahrlässigen Tötung. Die fahrlässige Tötung ist dann zu prüfen, wenn der Täter keinen Tötungsvorsatz hatte. Tatbestand Erfolg: Tod eines Menschen Handlung: Jedes rechtlich relevantes handeln, das zur Tod eines Menschen geführt
Fahrlässiges Unterlassen, Art. 11 StGB Schema
Fahrlässiges Unterlassen Das fahrlässige Unterlassen ist nur dann zu prüfen, wenn die Fahrlässigkeit strafbar ist und keine Handlung vorhanden ist. Der fahrlässige Tatbestand ist in Verbindung mit Art. 11 StGB zu prüfen (z.B. Art. 117 i.V.m. Art. 11). Tatbestand
Fahrlässigkeit, Art. 12 Abs.3 StGB Schema
Fahrlässigkeit Gem. Art. 12 Abs. 1 StGB ist Fahrlässigkeit nur dann strafbar, wenn sie ausdrücklich geregelt ist. Sonst ist nur der Vorsatz zu prüfen. Tatbestand Erfolg Handlung Ursachenzusammenhang zwischen Tathandlung und Deliktserfolg Äquivalente Kausalität Zurechnung Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Verhaltens– Sorgfaltspflichtwidrig ist
Der Tatbestand Strafrecht # 5
Der Tatbestand – vorsätzliche vollendetes Erfolgsdelikt Dies ist nur der Tatbestand des vorsätzlich vollendeten Erfolgsdeliktes als Prüfschema. Rechtswidrigkeit, Schuld und sonstige Strafbarkeitsvoraussetzungen werden in zukünftigen Zusammenfassungen behandelt. Tatbestand Objektiver Tatbestand (was gesehen wurde) rechtlich relevante Tathandlung (Was der Täter