Fahrlässigkeit, Art. 12 Abs.3 StGB Schema

Fahrlässigkeit   Gem. Art. 12 Abs. 1 StGB ist Fahrlässigkeit nur dann strafbar, wenn sie ausdrücklich geregelt ist. Sonst ist nur der Vorsatz zu prüfen.  Tatbestand Erfolg Handlung Ursachenzusammenhang zwischen Tathandlung und Deliktserfolg  Äquivalente Kausalität Zurechnung Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Verhaltens– Sorgfaltspflichtwidrig ist

Der Tatbestand Strafrecht # 5

Der Tatbestand – vorsätzliche vollendetes Erfolgsdelikt   Dies ist nur der Tatbestand des vorsätzlich vollendeten Erfolgsdeliktes als Prüfschema. Rechtswidrigkeit, Schuld und sonstige Strafbarkeitsvoraussetzungen werden in zukünftigen Zusammenfassungen behandelt. Tatbestand Objektiver Tatbestand (was gesehen wurde) rechtlich relevante Tathandlung (Was der Täter