Scheidung und Ehetrennung 111-134 ZGB Die Scheidung beendet die Ehe, sie erfolgt, weil die Lebensgemeinschaft aus einem wichtigen Grund nicht mehr fortgesetzt werden soll. Es braucht kein Verschulden eines Ehegatten Scheidungsvoraussetzungen Scheidungsgründe 111, 112 ZGB: Scheidung auf
Wirkung der Ehe Familienrech #5
Wirkung der Ehe 159-179 ZGB Die Eheliche Gemeinschaft 159 I ZGB Die Eheliche Gemeinschaft besteht aus den beiden Ehegatten, den minderjährigen gemeinsamen Kindern und allfälligen nichtgemeinsamen Kindern, die im gleichen Haushalt leben. Die Eheliche Gemeinschaft entsteht mit der Trauung