Gewährleistung bei Sachmängeln Bei Sachmängeln besteht für den Verkäufer eine Gewährleistungspflicht. Das heisst der Verkäufer haftet für die zugesicherten Eigenschaften der Sache und wenn diese nicht erfüllt sind, muss er eine Kompensation gemäss Art. 205-207 OR aufbringen. Erfüllungstheorie: Erfüllung