Güterrecht 181-251 ZGB Das Güterrecht regelt die Wirkung der Ehe auf das Vermögen und Eigentum der beiden Ehegatten. Die drei Güterstände Es gibt 3 verschiedene Güterstände: Gütertrennung (2 Formen davon) Gütergemeinschaft Errungenschaftsbeteiligung (2 Formen davon) Die Ehegatten können