Hilfsnormen Hier sind die wichtigste Hilfsnormen, die in Verbindung mit einer Anspruchsgrundlage zu prüfen sind. Art. 20 Unmöglichkeit anfänglich objektiv Vertrag Unmöglicher/widerrechtlicher/ sittenwidriger Inhalt– Widerrechtlich ist der Vertrag, wenn er gegen zwingende privat- oder öffentlich-rechtliche Normen des schweizerischen Rechts verstösst.