Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit Das Personenrecht ist im ZGB von Art. 11-89 geregelt. Es ist ein verhältnismässig kurzer Bereich des ZGB. Ausserdem kommen weitere Spezialgesetze und das OR hinzu. Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sind zentrale Themen des Personenrechts und unabdingbar für