Or Anspruchsgrundlagen Hier sind die Schemata aller relevanten Anspruchsgrundlagen des OR AT zu finden. Daneben können noch verschiedene Hilfsnormen geprüft werden müssen. Art. 26 Abs. 1 Fahrlässiger Irrtum Irrtum Vertragsanfechtung des Irrenden– Anfechtung muss erfolgreich gewesen sein Fahrlässigkeit des Irrenden
Willensmängel OR AT #7
Willensmängel – Irrtum, Täuschung und Drohung Entspricht das Gesagte nicht dem wirklichen Willen liegen Willensmängel vor. Grundsätzlich werden Willenserklärungen mit dem Vertrauensprinzip ausgelegt. D.h. man versteht eine WE so, wie sie vom Empfänger in guten Treuen verstanden werden durfte