Art. 36 Prüfschema Grundrechtseinschränkung Gemäss Art. 36 BV kann eine Grundrechtseinschränkung gerechtfertigt werden, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllt.Zu beachten ist, dass gewisse Grundrechte (Eigentumsgarantie Art. 26, politische Rechte Art. 34) mit einem anderen Schema zu prüfen sind. Es wird
Materieller Teil politische Rechte Prüfungsschema
Die politischen Rechte haben ein besonderen Prüfungsschema und sind nicht nach Art. 36 BV zu prüfen im Gegensatz zu den meisten anderen Grundrechte. Schutzbereich Sachlicher Schutzbereich Zuverlässige Ergebnisse, unverfälschte Wiedergabe der freien Wille der Stimmbürger, freier Prozess der Meinungsbildung Aufgabe