Täterschaft und Teilnahme Täterschaft und Teilnahme sind grundsätzliche Unterscheidungen des Schweizer Strafrechts. Diese Rechtsinstitute kommen bei Mehrpersonenverhältnissen zur Anwendung. Täterschaft – Mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft Zurechnung als ob das Delikt selbst verwirklicht worden wäre. Mittelbare Täterschaft Der Hintermann