Strafrecht in der Gesamtrechtsordnung Das Strafrecht in der Gesamtrechtsordnung ist Teil des Öffentlichen Rechtes, weil es staatlich ist. Öffentliches Recht befasst sich mit Verhältnissen zwischen Personen und dem Staat. Die folgenden Zusammenfassungen befassen sich mit dem Materiellen Kernstrafrecht (StGB).