Strafantrag und Verjährung Man unterscheidet zwischen Antragsdelikten und Offizialdelikten. Bei Antragsdelikten muss ein Strafantrag gestellt werden. Z.B. einfache Körperverletzung Art. 123. Offizialdelikte werden von Amtes wegen verfolgt, egal ob das das Opfer will. Antragsberechtigung Antragsberichtigt ist primär der