Beschränkte dingliche Rechte (730-915 ZGB) Beschränkte dingliche Rechte können als dingliche Rechte, welche dem Berechtigten nicht ein umfassendes Herrschaftsrecht an einer Sache (wie beim Eigentum), sondern nur eine begrenzte Zahl einzelner Herrschaftsbefugnisse gewähren, beschrieben werden. Dinglich bedeutet, dass sich
Sachenrecht Grundlagen und Übersicht Sachenrecht #1
Sachenrecht Grundlagen und Übersicht Das Sachenrecht befasst sich mit den Rechten an Sachen und nicht den Rechten auf Sachen. Das Recht an einer Sache hat man, wenn man Eigentümer oder Besitzer ist. Definition Sache Sachen sind unpersönliche, körperliche